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Luxemburgischer Gesellschaftergeschäftsführer einer österreichischen GmbH

BMFL 28/1-IV/4/9920.12.19991999

EAS 1575

 

Ein in Luxemburg ansässiger Gesellschaftergeschäftsführer einer österreichischen GmbH mit Handelsumsätzen vorwiegend in Deutschland und Luxemburg erzielt nach inländischem Recht keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sondern solche aus sonstiger selbständiger Arbeit. Das Besteuerungsrecht an seinen Geschäftsführerbezügen richtet sich daher nach der Zuteilungsregel für selbständige Arbeit (Art. 12 DBA-Luxemburg).

Ist es tatsächlich so, daß der Gesellschaftergeschäftsführer seine Tätigkeit von Luxemburg und Deutschland aus wahrnimmt und ihm hiefür keine "feste Einrichtung" (zB Büroraum) in Österreich zur Verfügung steht, dann sind die Bezüge in Österreich von der Besteuerung freizustellen (siehe auch das VwGH Erk. 25.11.1992, 91/13/0144 betr. einen spanischen Gesellschaftergeschäftsführer ohne inländischer fester Einrichtung). Die Ansässigkeit in Luxemburg müßte allerdings auf dem Vordruck ZS-L1 nachgewiesen werden.

20. Dezember 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 12 DBA L (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Luxemburg (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 54/1964

Schlagworte:

Ansässigkeit, Vordruck ZS-L1

Verweise:

VwGH 25.11.1992, 91/13/0144

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