EAS 1555
Tritt ein deutscher Chor, der von einer deutschen GmbH betrieben wird, in Österreich auf, unterliegen die hiefür an die GmbH gezahlten Vergütungen in Österreich keiner Einkommensbesteuerung. Die im "Orchestererlaß" (AÖFV. Nr. 112/1995, Abs. 4 Z. 2) diesbezüglich für Orchester getroffenen Aussagen gelten auch für deutsche Chöre.
17. November 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 8 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955 |
Schlagworte: | Orchestererlass |