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Niederländische Holding-Muttergesellschaft mit irischer operativ tätiger Betriebstätte

BMFE 14/25-IV/4/9927.10.19991999

EAS 1550

§ 94a EStG will sicherstellen, dass die Wirkungen der "Mutter-Tochterrichtlinie" nicht für Treaty-Shopping-Praktiken missbraucht werden. Es soll daher unterbunden werden, dass Gewinne österreichischer Gesellschaften unter Zwischenschaltung funktionsloser Gesellschaften und unter Ausnutzung der "Mutter-Tochterrichtlinie" steuerfrei aus Österreich abgeleitet und über EU-Länder, die für abfließende Gewinnausschüttungen keine Quellensteuer erheben, schließlich unbesteuert in Steueroasengebiete gelangen.

Fließen daher Gewinnausschüttungen einer österreichischen Produktionsgesellschaft an eine niederländische Briefkasten-Holdinggesellschaft, dann kann eine Steuerentlastung in Österreich nur im finanzamtlich kontrollierten Rückerstattungsverfahren herbeigeführt werden. Der Umstand, dass eine solche Holdinggesellschaft in Irland über eine operativ tätige Betriebstätte verfügt, vermag für sich allein noch keine ausreichende Gewähr gegen einen steuerumgehenden Gewinntransfer in das Drittausland zu bieten. Es erscheint daher nicht sachgerecht und daher auch nicht rechtsrichtig, in einem derartigen Fall in den Mitarbeitern der irischen Betriebstätte "eigene Arbeitskräfte" der Holdinggesellschaft (im Sinn von § 2 Abs. 2 Z 2 der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995) zu erblicken. Siehe in diesem Sinn auch EAS 1464.

Es steht der österreichischen Gesellschaft aber frei, auf der Grundlage von § 5 der vorgenannten Verordnung unter Offenlegung aller relevanten Gegebenheiten zu versuchen, den potentiellen Missbrauchsverdacht zu entkräften und eine verbindliche Auskunft darüber zu verlangen, ob eine Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger zu erwarten ist.

27. Oktober 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 94a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
§ 2 Abs. 2 Z 2 Einbehaltung von Kapitalertragsteuer - Mutter-Tochter-Richtlinie, BGBl. Nr. 56/1995
§ 5 Einbehaltung von Kapitalertragsteuer - Mutter-Tochter-Richtlinie, BGBl. Nr. 56/1995

Schlagworte:

Treaty-Shopping, funktionslose Gesellschaft, Gewinnausschüttung, Steueroasengebiet, niederländische Briefkasten-Holdinggesellschaft, Mißbrauchsverdacht

Verweise:

EAS 1464

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