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Auslandsverlustverwertung

BMFD 260-IV/4/9925.10.19991999

EAS 1546

 

Angesichts des Umstandes, daß im DBA-Italien die Anrechnungsmethode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird, sind in italienischen Betriebstätten österreichischer Firmen erlittene Verluste nach Maßgabe des inländischen Rechtes in Österreich ausgleichs- und vortragsfähig.

Gleiches gilt im Verhältnis zu Staaten, mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Es ist dies Ausfluß der in § 1 EStG normierten unbeschränkten Steuerpflicht, die eine Zusammenfassung der positiven und negativen In- und Auslandseinkünfte nach Maßgabe des inländischen Rechtes erfordert.

25. Oktober 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Anrechnungsmethode, kein Doppelbesteuerungsabkommen

Stichworte