EAS 1513
Erhält ein in Österreich ansässiger Doktor der Medizin eine etwa ein Jahr dauernde Post-Graduate-Ausbildung in den USA, in deren Rahmen für Arbeiten auf dem Gebiete der Krebsforschung von einem privaten US-amerikanischen Fonds ein monatliches Stipendium von $ 2.300 gewährt wird, dann liegt eine Einstufung dieses Stipendiums als Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Rahmen der durch die Lohnsteuerrichtlinien 1999 vorgegebenen Beurteilungsmaßstäbe (RZ 34). Auch die auf dieser innerstaatlichen Beurteilung aufbauende Zuordnung des Stipendiums unter Artikel 14 des DBA-USA erscheint sachgerecht, sodaß diesfalls ein US-Besteuerungsrecht an diesem Stipendium als abkommenskonform anzuerkennen ist. Allerdings ist die Schlußfolgerung einer Steuerfreiheit in Österreich unzutreffend, weil Österreich im DBA-USA nicht das Steuerfreistellungs- sondern das Steueranrechnungsverfahren zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung anwendet.
23. August 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 14 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998 |