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Textilkaufmann mit Hongkong-Gesellschaft

BMFF 35/1-IV/4/992.8.19991999

EAS 1504

Die Frage nach den steuerlichen Auswirkungen, die sich für einen in Österreich wohnhaften international tätigen Textilkaufmann ergeben, der seine Geschäfte über eine ihm gehörende Off-Shore-Gesellschaft in Hongkong abwickelt, läßt sich nicht im ministeriellen EAS-Verfahren beantworten, da hiefür eine grundlegende Auseinandersetzung mit den maßgebenden Sachverhaltsgegebenheiten erforderlich ist.

Denn liegt der Sachverhalt so, daß ein in Österreich lebender Textilkaufmann von hier aus seine internationalen Textilgeschäfte leitet, dann wird durch die Gründung einer ausländischen Basisgesellschaft die inländische Steuerpflicht nicht umgangen werden können.

02. August 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 161 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

Schlagworte:

Offshore-Gesellschaften, Basisgesellschaften

Stichworte