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Stipendien für US-Forschungsaufenthalte

BMFÖ 96/1-IV/4/9823.11.19981998

EAS 1366

Werden über die die österreichische Akademie der Wissenschaften Stipendien für 1 bis 2jährige Forschungsaufenthalte junger Wissenschaftlicher in den USA vergeben, die von einer nicht auf Gewinn gerichteten amerikanischen Foundation zuerkannt und bezahlt werden, dann sind diese Stipendien gemäß Artikel XIII Abs. 3 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 25. Oktober 1956 in den USA von der Besteuerung freizustellen.

Diese Steuerfreistellung ist in das neue Abkommen vom 31. Mai 1996 nicht übernommen worden, weil Auslandsstipendiaten durch ein Doppelbesteuerungsabkommen nicht besser gestellt werden dürfen als amerikanische Stipendiaten. Zahlreiche Stipendien sind allerdings nach US-Steuerrecht steuerfrei. Seitens der US-Steuerverwaltung wurde die Bereitschaft erklärt, österreichische Stipendiaten nicht gegenüber US-Stipendiaten zu diskriminieren und folglich die den amerikanischen Stipendienempfängern gewährten Steuerfreistellungen auch den österreichischen Stipendienbeziehern einzuräumen.

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen ist mit Bezug auf die US-Abzugssteuern am 1. April 1998 und mit Bezug auf die veranlagten US-Steuern ab 1999 in Wirksamkeit getreten. Es kann in beiden Fällen eine Weitergeltung des alten Abkommens um jeweils 1 Jahr erwirkt werden und zwar durch schriftliche Erklärung gegenüber dem IRS-Service-Center in Philadelphia.

23. November 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 13 Abs. 3 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
Art. 13 Abs. 3 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998

Schlagworte:

Forschungsaufenthalte, Stipendiaten, Verlängerungsoption

Stichworte