EAS 1335
Veräußert ein in der Schweiz ansässiger schweizerischer Staatsbürger eine wesentliche Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft (und war der Schweizer in den letzten 5 Jahren vor der Veräußerung bereits in der Schweiz ansässig), dann ist diese Transaktion grundsätzlich gemäß Artikel 13 Z 3 DBA-Schweiz in Österreich von der Besteuerung freizustellen.
Allerdings ist weiters die Besonderheit zu beachten, dass gemäß Artikel 4 Z 4 DBA-Schweiz diese Steuerfreistellung nicht zur Anwendung käme, falls der Schweizer im Genuss einer schweizerischen Zuzugsbegünstigung steht, nach der seine österreichischen Einkünfte nicht der schweizerischen Besteuerung unterliegen.
30. September 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 13 Abs. 3 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975 |
Schlagworte: | wesentliche Beteiligungen, Zuzugsbegünstigung |