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"Zusammenhangstest" bei Darlehensvergabe an eine US-Schwestergesellschaft

BMFL 45/12-IV/4/983.8.19981998

EAS 1296

Vergibt eine operativ in einer Industriezulieferbranche tätige österreichische Kapitalgesellschaft ein verzinsliches Darlehen an eine US-Schwestergesellschaft, dann setzt die Steuerfreistellung des konzerninternen Zinsenflusses nach Artikel 16 Abs. 1 lit. c des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens ua. voraus, dass die US-Zinsen "im Zusammenhang mit oder aus Anlass einer gewerblichen Tätigkeit" bezogen werden. Das Verständigungsprotokoll legt hiezu fest, dass diese Voraussetzung ua. dann erfüllt ist, wenn die betreffenden Einkünfte durch Vermögenswerte erzielt werden, die zum Betriebsvermögen des Einkünfteempfängers gehören. Die Beurteilung der Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen richtet sich hiebei nach dem Steuerrecht des Staates, in dem die den Zusammenhangstest erfordernde gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird, im vorliegenden Fall sonach nach österreichischem Steuerrecht.

Hat sich die österreichische Kapitalgesellschaft zusätzliche Finanzmittel dadurch verschafft, dass sie eine kanadische konzernzugehörige Gesellschaft als weitere Gesellschafterin aufnimmt, dann zählen diese Finanzmittel nach österreichischem Recht zum Betriebsvermögen dieser österreichischen Kapitalgesellschaft und es ist ihrer freien Disposition überlassen, wie sie diese Mittel ertragbringend einsetzt. Werden diese betriebsvermögenszugehörigen Mittel als Darlehen an eine US-Gesellschaft vergeben, dann gehört die Darlehensforderung zum steuerlichen Betriebsvermögen der österreichischen Gesellschaft. Folglich sind auch die hiefür aus den USA bezogenen Zinsen als Betriebseinnahmen der 34%igen österreichischen Körperschaftsbesteuerung zu unterwerfen und es sind gemäß Artikel 11 DBA-USA diese Zinsen korrespondierend von der 30%igen amerikanischen Abzugsbesteuerung zu entlasten.

Der Umstand, dass die österreichische Gesellschaft Verluste erleidet, kann keine andere Beurteilung zur Folge haben. Denn er bedeutet nicht, dass die US-Zinsen in Österreich unbesteuert bleiben, da die US-Zinsen den vortragsfähigen Verlust kürzen und damit ebenfalls - wenn auch zeitverschoben - besteuerungswirksam sind. Im übrigen verlangt der für multinationale Unternehmen geltenden Fremdverhaltensgrundsatz geradezu darnach, dass eine mit Verlusten arbeitende Konzerngesellschaft jede sich bietende Gelegenheit ergreifen muss, auch jene der kapitalstärkenden Aufnahme weiterer Gesellschafter, um ihre Verluste durch zusätzliche Erträge zu vermindern

3. August 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 16 Abs. 1 lit. c DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
Art. 11 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998

Schlagworte:

konzerninterner Zinsenfluss, gewerbliche Tätigkeit, Fremdverhaltensgrundsatz

Stichworte