EAS 1295
Wird in Österreich eine Tochtergesellschaft einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft errichtet, die ihrerseits auf Jersey eine weitere Gesellschaft gründen soll, wobei finanzielle Mittel - an Österreich vorbei - als Großmutterzuschuss aus Luxemburg nach Jersey verbracht werden sollen, dann liegt hier offensichtlich eine steuerplanende Gestion vor, die der Ausnutzung von Steueroaseneffekten dienen soll. Das BM für Finanzen ersucht um Verständnis, dass ministerielle EAS-Auskünfte aus grundsätzlichen Erwägungen nicht dazu dienen dürfen, den Aufbau von komplexen Konstruktionen unter Einschaltung von Briefkastenfirmen in bekannten Steueroasen rechtlich abzusichern und solcherart finanzbehördlich noch zu unterstützen; und zwar auch dann nicht, wenn keine österreichischen (Ertrags)steuern umgangen werden und kein Rechtsmissbrauch im Sinn des österreichischen Steuerrechts vorliegen sollte.
20. Juli 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | OECD-MA, OECD-Musterabkommen |
Schlagworte: | Großmutterzuschuss, Großmutterzuschüsse, steuerplanende Gestion, Steueroaseneffekte |