EAS 1275
Wirkt ein in den USA ansässiger Wissenschaftler an einem inländischen Universitätsinstitut bei einem inländischen Forschungsprojekt mit, ohne in Österreich eine unterrichtende Tätigkeit zu entfalten, dann ist die für Gastprofessoren nach Artikel XII des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 25. Oktober 1956 vorgesehene und mit einer Zweijahresfrist verknüpfte Steuerfreistellung nicht anwendbar, da sich diese Bestimmung nur auf Einkünfte aus Lehrtätigkeiten, nicht aber auf solche aus Forschungsarbeiten bezieht.
Im Übrigen ist in dem am 31. Mai 1996 unterzeichneten neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA überhaupt keine Gastprofessorenregelung mehr enthalten. Das neue Abkommen gilt für die Abzugsbesteuerung grundsätzlich ab 1. April 1998 und für die veranlagte Einkommensteuer grundsätzlich ab der Veranlagung 1999.
Von Bedeutung kann im vorliegenden Fall allerdings noch folgendes sein:
- erfolgt die Mitwirkung an dem Forschungsvorhaben im Rahmen eines Dienstvertrages oder auf selbständiger Basis;
- im Fall des Dienstvertrages: wer ist der Arbeitgeber: die Universität oder der die Finanzierung übernehmende Fonds?
- Übersteigt der Inlandsaufenthalt 6 Monate?
Für den Fall einer freiberuflichen Mitwirkung an dem Forschungsvorhaben wäre dann, wenn die Arbeit in das Jahr 1999 hineinreicht, von Bedeutung, ob für die Mitwirkung an dem Forschungsprojekt eine "feste Einrichtung" (zB ein Arbeitszimmer in der Universität) zur Verfügung steht.
15. Juni 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 12 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957 |
Schlagworte: | Wissenschaftler, unterrichtende Tätigkeit, Lehrtätigkeiten, Dienstvertrag, 6-Monats-Frist |