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Steuerliche Behandlung von Siegprämien für die Teilnahme an einem französischen Sportwettkampf

BMF04 2022/6-IV/4/986.4.19981998

EAS 1241

Zahlt ein österreichischer Sportverein an seine durch Dienstvertrag angestellten Sportler für die erfolgreiche Teilnahme an einem französischen Turnier besondere Siegprämien aus, dann sind diese Siegprämien gemäß Art. 17 Abs. 1 DBA-Frankreich in Österreich von der Lohnabzugsbesteuerung freizustellen. Das Abkommen zeitigt indessen keine Auswirkungen auf den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen, der daher gemäß § 41 Abs. 1 FLAG zu entrichten ist.

6. April 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 17 Abs. 1 DBA F (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 613/1994
§ 41 Abs. 1 FLAG 1967, Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967

Schlagworte:

Prämien, Siegesprämien, Sportwettkämpfe, Turniere, Lohnsteuerabzug

Stichworte