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Richtlinien zur Liebhabereibeurteilung (LRL 1997)

BMF14 0661/6-IV/14/9723.12.19971997Richtlinien zur Liebhabereibeurteilung (LRL 1997)

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Liebhabereiverordnung, BGBl. Nr. 33/1993

Schlagworte:

Liebhabereivermutung, Liebhabereiannahme, Verluste, Gewinnerzielungsabsicht, Überschusserzielungsabsicht, Gesamtgewinn, Gesamtüberschuss, Anlaufzeitraum

Verweise:

Liebhabereiverordnung, BGBl. Nr. 322/1990
LRL 2012, Liebhabereirichtlinien 2012

26. Rechnungsausstellung

Werden bei einer Tätigkeit, die gemäß § 2 Abs. 5 Z 2 UStG 1994 nichtunternehmerisch ist, Rechnungen mit Steuerausweis (§ 11 UStG 1994) ausgestellt, so schuldet der Rechnungsaussteller die Umsatzsteuer aufgrund der Rechnung (§ 11 Abs. 14 UStG 1994), wobei eine Berichtigung der Rechnung grundsätzlich nicht möglich ist. Vielfach ist es aber zunächst noch ungewiss, ob eine Tätigkeit als nichtunternehmerisch im Sinn des § 2 Abs. 5 Z 2 UStG 1994 gilt. Werden in einem solchen Fall bis zur endgültigen Klärung der Unternehmereigenschaft Rechnungen mit Steuerausweis ausgestellt, so können diese Rechnungen in sinngemäßer Anwendung des § 11 Abs. 12 UStG 1994 berichtigt werden, wenn sich nachträglich ergibt, dass Liebhaberei vorliegt. Diese Berichtigung wirkt grundsätzlich nicht zurück. Wird das Vorliegen der Liebhaberei im Rahmen einer Betriebsprüfung festgestellt, ist dem Rechnungsaussteller jedoch aus Gründen der Praktikabilität eine angemessene Frist einzuräumen, die Rechnung mit rückwirkender Kraft zu berichtigen.

27. Übergang von einer unternehmerischen Tätigkeit zu einer nichtunternehmerischen Tätigkeit und umgekehrt

Bei Übergang von einer unternehmerischen Tätigkeit zu einer nichtunternehmerischen Tätigkeit im Sinn des § 2 Abs. 5 Z 2 UStG 1994 kommt seit dem UStG 1994 die Eigenverbrauchsbesteuerung gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 lit. a UStG 1994 zum Tragen. Bei einem derartigen Übergang sowie bei Übergang von einer nichtunternehmerischen Tätigkeit im Sinn des § 2 Abs. 5 Z 2 UStG 1994 zu einer unternehmerischen Tätigkeit liegt kein Anwendungsfall des § 12 Abs. 10 oder 11 UStG 1994 vor.

Nur in jenen Fällen, bei denen beim Übergang von der unternehmerischen Tätigkeit zur nichtunternehmerischen Tätigkeit im Sinn des § 2 Abs. 5 Z 2 UStG 1994 ein unecht steuerfreier Eigenverbrauch vorliegt (§ 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994), ist eine Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs. 10 UStG 1994 vorzunehmen.

Für den Anwendungsbereich der LVO I und II bis zum Inkrafttreten des UStG 1994 (aus LHE I):

30. Übergang zu einer unterschiedlich zu beurteilenden Tätigkeit

Bei Übergang von einer nichtunternehmerischen Tätigkeit (Liebhaberei) zu einer unternehmerischen Tätigkeit liegt - ebenso wie bei Übergang zu einer nichtunternehmerischen Tätigkeit im Sinn des § 2 Abs. 5 Z 2 UStG 1972 - kein Anwendungsfall des § 12 Abs. 10 oder 11 UStG 1972 vor.

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Liebhabereiverordnung, BGBl. Nr. 33/1993

Schlagworte:

Liebhabereivermutung, Liebhabereiannahme, Verluste, Gewinnerzielungsabsicht, Überschusserzielungsabsicht, Gesamtgewinn, Gesamtüberschuss, Anlaufzeitraum

Verweise:

Liebhabereiverordnung, BGBl. Nr. 322/1990
LRL 2012, Liebhabereirichtlinien 2012

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