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Subject-to-tax-Klausel in der 183-Tage-Regel des DBA-Indien

BMFW 170/1-IV/4/9620.1.19971997

EAS 999

Entsendet ein österreichisches Industrieunternehmen österreichische Arbeitnehmer zu Montagearbeiten nach Indien und liegt hiebei ein nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 steuerfreier Entsendungsfall vor, dann ist die Voraussetzung des Art. XIV Abs. 2 DBA-Indien für eine Steuerfreistellung in Indien nicht erfüllt. Denn lit. c dieser Bestimmung enthält eine "subject-to-tax-Klausel", die fordert, dass "die Entgelte der österreichischen Steuer unterliegen"; wenn Indien in einem solchen Fall auf einer steuerlichen Erfassung besteht, dann könnte Indien nicht mit Erfolg entgegengetreten werden; denn für die betreffenden Einkünfte ist im österreichischen Recht eine totale sachliche Steuerbefreiung vorgesehen; der Umstand, dass die betreffenden Einkünfte gemäß § 3 Abs. 3 EStG 1988 bei Ermittlung des auf die übrigen Einkünfte entfallenden Steuersatzes anzusetzen sind, reicht nicht aus, um die Erfordernisse einer "subject-to-Tax-Klausel" zu erfüllen.

20. Jänner 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. XIV Abs. 2 lit. c DBA IND (E), Doppelbesteuerungsabkommen Indien (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 99/1965
§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
§ 3 Abs. 3 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

183-Tage-Frist, Arbeitskräfteentsendung, Dienstnehmerentsendung, Freistellung, Montagetätigkeit, Montagebaustelle, 183-Tage-Klausel

Stichworte