EAS 1026
Gemäß Artikel 3 Abs. 1 lit. a DBA-China umfasst der Ausdruck "China" das gesamte Gebiet der Volksrepublik China, das dem Anwendungsbereich des chinesischen Steuerrechts unterliegt. Das Grundgesetz von Hongkong sieht vor, dass das chinesische Steuerrecht in Hongkong keine Geltung erlangt, sodass mit der Rückgabe von Hongkong an China dieses Gebiet nicht in den territorialen Geltungsbereich des DBA-China eintreten wird.
28. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA RC (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen China (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 679/1992 |
Schlagworte: | räumlicher Geltungsbereich, Territorialität |