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Auslandsentsendungen eines deutschen Grenzpendlers durch den österreichischen Arbeitgeber

BMFK 1/8-IV/4/9721.4.19971997

EAS 1056

Wird ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer einer österreichischen Kapitalgesellschaft von dieser zur Marktbetreuung in die Schweiz und in die osteuropäischen Staaten entsandt, dann unterliegen jene Bezugsteile, die auf diese Drittauslandstätigkeiten entfallen, der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand, dass der deutsche Dienstnehmer "gewerberechtlicher Geschäftsführer" ist, führt solange nicht dazu, dass sein Arbeitsort als in Österreich gelegen angesehen wird, als er nicht auch der im Firmenbuch eingetragene handelsrechtliche Geschäftsführer der inländischen Kapitalgesellschaft ist (Hinweis auf Z 1 Abschnitt B des österreichisch-deutschen Verständigungsprotokolls zum DBA-Deutschland vom 21. März 1997; veröffentlicht in der Mai-Ausgabe von SWI). Bei Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung kann daher der österreichische Lohnsteuerabzug auf jene Bezugsteile eingeschränkt werden, der auf die in Österreich ausgeübte Tätigkeit entfällt.

21. April 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955

Schlagworte:

Dienstnehmer, Auslandsentsendung, Steuerfreistellung, Ansässigkeitsbestätigung, Ansässigkeitsnachweis, Abzugsbesteuerung, Steuerabzug, Dienstnehmerentsendung, Geschäftsführerbezüge, Geschäftsführertätigkeit, Drittauslandsentsendung

Verweise:

Verständigungsprotokoll zum DBA-Deutschland

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