vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Deutscher mit Hauptwohnsitz in Österreich und Hauptberufstätigkeit für die tschechische Konzerngesellschaft

BMFD 49/2-IV/4/977.7.19971997

EAS 1102

Wird ein deutscher Staatsbürger von seinem deutschen Arbeitgeber (deutsche Muttergesellschaft) zur tschechischen Tochtergesellschaft entsandt, wobei Dienstverhältnisse sowohl zur tschechischen Tochtergesellschaft wie auch zur deutschen Muttergesellschaft bestehen, und wird in diesem Zusammenhang der Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt, dann unterliegen weder die von der tschechischen Tochtergesellschaft noch die von der deutschen Muttergesellschaft gezahlten Bezüge der Besteuerung in Österreich; dies allerdings unter der Voraussetzung, dass die berufliche Tätigkeit

Diese Rechtslage ergibt sich einerseits aus Artikel 15 Abs. 1 DBA-CSSR und andererseits aus Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland.

Eine andere steuerliche Beurteilung würde nur dann anzustellen sein, wenn berufliche Tätigkeiten in Österreich oder in Drittstaaten ausgeübt werden; denn dann würden die darauf entfallenden Bezugsteile im allgemeinen in den beiden Arbeitgeberstaaten von der Besteuerung freizustellen und in Österreich der Besteuerung zu unterziehen sein (auch diese Rechtslage ergibt sich aus den beiden zitierten Abkommensbestimmungen).

7. Juli 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA CZ (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955

Schlagworte:

Konzerngesellschaft, deutsche Muttergesellschaft, Dienstverhältnis, Dienstvertrag, Wohnsitzverlegung, Wohnsitzwechsel, inländischer Wohnsitz, Dienstnehmerentsendung, Tätigkeitsstaat, Steuerfreistellung, Arbeitsort

Stichworte