EAS 1098
Deutsche Kapitalanleger, die Zertifikate inländischer Anleihefonds halten und die in Österreich über einen zur unbeschränkten Steuerpflicht führenden Zweitwohnsitz verfügen, unterliegen mit den Fondsausschüttungen der Kapitalertragsteuer (KESt II).
Gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-Deutschland steht dem deutschen Zertifikatsinhaber aber das Recht zu, die gesamte seinen Ertragsanteil belastende Kapitalertragsteuer rückerstattet zu erhalten.
Für das Rückerstattungsverfahren sind derzeit keine Formulare vorgesehen. Die Erstattung kann daher formlos auf der Grundlage von § 240 BAO beantragt werden. Allerdings sind die Erfordernisse des § 6 der Durchführungsverordnung zum DBA-Deutschland, BGBl. Nr. 426/1994, zu beachten: so müssen insbesondere eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung sowie Belege über den Bezug der Einkünfte und über die Höhe des davon vorgenommenen Steuerabzuges dem Antrag beigelegt werden.
7. Juli 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
---|---|
Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955 |
Schlagworte: | inländischer Zweitwohnsitz, Kapitalertragsteuer, Steuerrückerstattung, Ansässigkeitsbescheinigung, Steuerabzug, Kapitalertragsteuerabzug, Kapitalerträge, Zertifikatsinhaber, Rückerstattungsverfahren |
Verweise: | § 240 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 |