vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bezug tschechischer Gewinnausschüttungen über eine holländische Zwischengesellschaft

BMFI 44/3-IV/4/9719.6.19971997

EAS 1092

 

Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft eine operative Kapitalgesellschaft in Tschechien unter Zwischenschaltung einer niederländischen Holdinggesellschaft errichtet, dann ist vorweg zu klären, ob die niederländische Holdinggesellschaft wirtschaftlicher Eigentümer der tschechischen Beteiligung ist, oder ob diese Tschechien-Beteiligung steuerlich der österreichischen Gesellschaft unmittelbar zuzurechnen ist. Der Umstand, dass die niederländische Gesellschaft zu dem ausschließlichen Zweck des bloßen Haltens der tschechischen Beteiligung gegründet wurde (und vermutlich keine eigene geschäftliche Einrichtung und keine wirtschaftliche Funktion erfüllt) spricht dafür, ihre Funktion als die eines bloßen formalen Treuhänders zu werten.

Sollte die österreichische Gesellschaft als wirtschaftlicher Eigentümer der Beteiligung an der tschechischen Gesellschaft zu werten sein, dann steht die Steuerbefreiung für die von der tschechischen Gesellschaft ausgeschütteten Gewinne nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 KStG zu (Hinweis auf EAS 624, bei der ebenfalls die Zuerkennung des internationalen Schachtelprivilegs auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise als zulässig angesehen wurde).

Aber selbst wenn die niederländische Gesellschaft als wirtschaftlicher Eigentümer der Tschechien-Beteiligung anzusehen wäre, würde die in den Niederlanden steuerfrei gestellte Gewinnausschüttung aus Tschechien unter Inanspruchnahme der Steuerbefreiung des § 10 Abs. 2 KStG nach Österreich weitergeschüttet werden können. Denn der Bezug von Beteiligungserträgen ist für eine ausländische Basisgesellschaft unschädlich und löst keinen "Switch-over" nach § 10 Abs. 3 KStG aus.

19. Juni 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 10 Abs. 2 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
§ 10 Abs. 3 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988

Schlagworte:

Kapitalgesellschaft, Holdinggesellschaft, Beteiligung, zwischengeschaltete Gesellschaft, steuerliche Zurechnung, Treuhandfunktion, funktionslose Zwischengesellschaft, Steuerbefreiung, internationale Schachtelbeteiligung, internationale Schachtelbefreiung, Steuerfreistellung, Gewinnausschüttung, Beteiligungserträge, ausländische Basisgesellschaft

Verweise:

EAS 624

Stichworte