EAS 1091
Schließt der in den Niederlanden ansässige Geschäftsführer einer niederländischen Kapitalgesellschaft mit der österreichischen Tochtergesellschaft einen freien Dienstvertrag ab, auf Grund dessen er für diese Tochtergesellschaft den Rohstoffeinkauf in Deutschland, Holland und in den USA besorgt und durchführt, dann werden die hiefür von der österreichischen Tochtergesellschaft bezogenen Einkünfte für ihn Einkünfte aus Gewerbebetrieb darstellen. Wenn ihm in Österreich weder ein Arbeitsraum noch eine andere feste örtliche Einrichtung zur Ausübung seiner Tätigkeit dauerhaft zur Verfügung steht und er im Rahmen von Kunden- und Lieferantengesprächen lediglich die Einrichtung des Besprechungsraumes mitbenutzt, wenn er sonach über keine Betriebstätte in Österreich verfügt, unterliegen die betreffenden Einkünfte bereits gemäß § 1 i.V. mit § 98 EStG in Österreich keiner Besteuerung.
Sollte in der weiteren Folge eine andere Gestaltung gewählt werden, nämlich jene, dass der Niederländer von der niederländischen Muttergesellschaft auf Grund eines von ihr mit der österreichischen Tochtergesellschaft geschlossenen Assistenzvertrages unterstützende Leitungsaufgaben bei der österreichischen Tochtergesellschaft übernimmt, dann wäre die Gestaltung in sich widersprüchlich, wenn hiebei der "Bezug des Niederländers bei seinem holländischen Dienstgeber im Verhältnis zu seiner Anwesenheit gekürzt ausbezahlt wird". Denn im Fall eines Assistenzvertrages (zwischen den zwei Gesellschaften) bleibt die niederländische Gesellschaft begrifflich der einzige Arbeitgeber des Niederländers und es kann daher der Arbeitslohn insgesamt nur von diesem Arbeitgeber stammen.
19. Juni 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971 |
Schlagworte: | Betriebstätte, Geschäftsführer, Kapitalgesellschaft, freie Dienstverträge, ausländische Gesellschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, feste örtliche Einrichtung, ausländische Muttergesellschaft, Assistenzvertrag, Leitungsaktivitäten, Geschäftsleitung, Geschäftsleitung im Inland, ausländischer Arbeitgeber, Geschäftsführerbezüge, Geschäftsführervergütung, Arbeitslohn |
Verweise: | § 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |