EAS 1167
Wurde einer in den USA ansässigen Österreicherin im Jahr 1993 ein Miteigentumsanteil an einer inländischen, im Privatvermögen stehenden Liegenschaft im Schenkungsweg übertragen und wird dieser Miteigentumsanteil nunmehr veräußert, so unterbleibt auf österreichischer Seite eine steuerliche Erfassung des hiebei erzielten Veräußerungsgewinnes, wenn die ab Anschaffung durch den Rechtsvorgänger zu berechnende Spekulationsfrist abgelaufen ist.
Das österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen hindert die USA allerdings nicht, diesen Veräußerungsvorgang der US-Einkommensbesteuerung zu unterziehen. Aussagen darüber, wie der Veräußerungsgewinn nach US-Recht zu ermitteln ist, können allerdings im EAS-Verfahren nicht erteilt werden.
1. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957 |
Schlagworte: | Veräußerungsgewinn, Liegenschaftsvermögen |