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Im Betriebsprüfungsverfahren festgestellte verdeckte Gewinnausschüttungen an EU-Muttergesellschaften

BMFW 155/4-IV/4/9715.12.19971997

EAS 1195

Es ist richtig, dass die in der "Mutter-Tochter-Richtlinie" vorgesehene vollständige Steuerentlastung konzerninterner Gewinnausschüttungen nicht nur für offene, sondern auch für verdeckte Gewinnausschüttungen gilt. Demzufolge sieht auch § 94a EStG eine derartige Entlastung von der Kapitalertragsteuer auch für den Fall verdeckter Gewinnausschüttungen vor; in diesem Fall wird allerdings die Entlastung nach Absatz 2 der genannten Bestimmung nur im Wege der Steuerrückerstattung unter Vorlage einer von der ausländischen Steuerverwaltung erteilten steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung gewährt.

 

15. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 94a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Mutter-Tochter-Richtlinie, verdeckte Gewinnausschüttung, Ansässigkeitsbescheinigung, Steuerrückerstattung, Kapitalertragsteuer

Stichworte