EAS 803
In Deutschland ansässige Bezieher österreichischer Zinsen aus Forderungswertpapieren unterliegen bei Aufrechterhaltung eines inländischen Zweitwohnsitzes der österreichischen Kapitalertragsteuer, wobei allerdings gemäß Art. 11 DBA-Deutschland Anspruch auf steuerliche Vollentlastung in Österreich besteht. Dieser Anspruch geht nicht dadurch verloren, dass die Forderungswertpapiere von einem inländischen Miteigentums-Investmentfonds gehalten werden und daher anteilig im Miteigentum der in Deutschland ansässigen Anleger stehen; die Ausschüttungen solcher Anleihefonds sind daher nicht als unter Artikel 10a DBA-Deutschland fallende "Dividenden" anzusehen, die nur einer Quellensteuerentlastung in Höhe von 7% zugänglich wären.
29. Jänner 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955 |
Schlagworte: | Zweitwohnsitz, Kapitalertragsteuerabzug, Steuerentlastung, Quellensteuer, Kapitalerträge |