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Inländische Verehelichung nach Wohnsitzaufgabe

BMFN 16/1-IV/4/969.4.19961996

EAS 862

 

Ein österreichischer Staatsbürger, der 1988 seinen inländischen Wohnsitz anlässlich einer Auswanderung nach Vorderasien aufgegeben hat, ist dadurch aus der österreichischen unbeschränkten Steuerpflicht ausgeschieden. Hat nun dieser Österreicher im Jahr 1993 eine Österreicherin geheiratet, die auch nach ihrer Verehelichung in Österreich lebt, dann wird davon auszugehen sein, dass hiedurch ein - zumindest abgeleiteter - inländischer Wohnsitz begründet worden ist, der zum Wiedereintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht geführt hat. Und zwar auch dann, wenn der genannte Österreicher weiterhin in dem vorderasiatischen Staat seiner Berufstätigkeit nachgeht und wenn seine Österreich-Aufenthalte (nunmehr bei seiner Ehefrau) in zeitlicher Hinsicht nicht wesentlich länger ausfallen als vor der Eheschließung. Sollte es durch den Wiedereintritt in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht zu einer internationalen Doppelbesteuerung kommen, dann könnte auf der Grundlage von § 48 BAO um eine steuerliche Entlastung angesucht werden.

9. April 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

Schlagworte:

Steuerentlastung, Wohnsitzaufgabe, Wohnsitzverlegung, Zweitwohnsitz, § 48 BAO

Stichworte