vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Leasingraten an slowakische Schwestergesellschaft

BMFB 47/1-IV/4/9613.3.19961996

EAS 844

Vermietet eine slowakische Gesellschaft an ihre österreichische Schwestergesellschaft eine Beton- und Steinbrechanlage, die auf dem Betriebsgelände der österreichischen Gesellschaft aufgestellt und auf Rechnung der österreichischen Konzerngesellschaft betrieben wird, dann wird hiedurch für die slowakische Vermieterin keine inländische Betriebstätte begründet. Die an die slowakische Gesellschaft zu zahlenden Mietentgelte lösen daher für diese Gesellschaft nur dann in Österreich beschränkte Steuerpflicht aus, wenn die betreffenden maschinellen Anlagen insgesamt einen "Sachinbegriff" im Sinn von § 28 Abs. 1 Z. 2 EStG darstellen. In diesem Fall müsste die slowakische Vermieterin in Österreich zur Körperschaftsteuer veranlagt werden, wobei die Höhe der bescheidmäßig in Österreich vorzuschreibenden Körperschaftsteuer gemäß Art. 12 Abs. 2 DBA-CSSR 5% des Bruttobetrages der Mietengelte nicht übersteigen darf. Diese österreichische Körperschaftsteuer ist gemäß Artikel 23 Abs. 1 lit. b DBA-CSSR in der Slowakei auf die slowakische Steuer anzurechnen.

13. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA SK (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Slowakische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979

Schlagworte:

Lizenzgebühr, Inlandsbetriebstätte, Mietentgelt, Anrechnung, Veranlagung, Vermietungseinkünfte

Verweise:

§ 28 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Stichworte