EAS 963
Bezieht ein deutscher Staatsbürger nach seiner Wohnsitzverlegung nach Österreich von einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechtes (Bezirksstelle Kassel der ärztlichen Vereinigung Hessen) monatliche Ruhegenüsse, dann sind diese gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen.
11. November 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955 |
Schlagworte: | Wohnsitzwechsel, Pension, Renten, Ruhegehälter, Freistellung, Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt |