vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auslegung der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen; Berücksichtigung des Kommentars zum OECD-Musterabkommen in der jeweils geltenden Fassung

BMF04 0610/286-IV/4/9527.10.19951995Auslegung der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen; Berücksichtigung des Kommentars zum OECD-Musterabkommen in der jeweils geltenden Fassung

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

OECD-MA, OECD-Musterabkommen

Schlagworte:

Außensteuerrecht, Internationales Steuerrecht, Auslegung OECD-Kommentar

Verweise:

OECD-MK, OECD-Musterabkommenskommentar, Einleitung Rz 33 ff

Aus Anlass der nunmehr laufend erfolgenden Revisionen des Kommentars zum OECD-Musterabkommen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird im Interesse der einheitlichen Anwendung dieses Kommentars auf bestehende, somit vor der jeweiligen Revision abgeschlossene, sowie künftig abzuschließende Doppelbesteuerungsabkommen folgendes eröffnet:

Der Rat der OECD hat die Mitgliedstaaten der OECD ersucht, bei der Anwendung der zwischen ihnen abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen die im Kommentar dazu gegebene Auslegung zugrunde zu legen. Dieser Empfehlung wäre daher Folge zu leisten.

Hinsichtlich der Frage des Verhältnisses des Kommentars in seiner jeweils geltenden Fassung zu früheren Fassungen des Musterabkommens folgt das Bundesministerium für Finanzen den in Z 33 ff der Einleitung zum OECD-Kommentar dargelegten Überlegungen. Sonach ist der revidierte Kommentar in seiner jeweils geltenden Fassung auch auf vor der jeweiligen Kommentarrevision abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen unter Beachtung des Gesamtzusammenhangs der Abkommensbestimmungen insoweit anzuwenden, als die dem Kommentar zugrundeliegende Bestimmung des Musterabkommens in der jeweils geltenden Fassung mit dem Wortlaut der vergleichbaren Bestimmung des betroffenen bilateralen österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens zumindest sinngemäß übereinstimmt. In Verständigungsverfahren getroffene Abkommensauslegungen bleiben davon unberührt.

 

27. Oktober 1995
Für den Bundesminister:
Dr. Loukota

Für die Richtigkeit
der Ausfertigung:

Anmerkungen:
veröffentlicht in AÖF Nr. 284/1995

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

OECD-MA, OECD-Musterabkommen

Schlagworte:

Außensteuerrecht, Internationales Steuerrecht, Auslegung OECD-Kommentar

Verweise:

OECD-MK, OECD-Musterabkommenskommentar, Einleitung Rz 33 ff

Stichworte