Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 6 NoVAG 1991, Normverbrauchsabgabegesetz, BGBl. Nr. 695/1991 |
Schlagworte: | Normverbrauchsabgabe, NoVA, MVEG-Verbrauchszyklus |
Verweise: | NoVAR, NoVA-Richtlinien 2008 |
Im Erlass vom 1. September 1995 war als Ergänzung von Punkt 6.2.1. ein Textteil anzuschließen.
Dieser Textteil wird durch den folgenden ersetzt:
"Aufgrund der EU-Richtlinie 80/1268 in der Fassung 93/116 wird für neue Fahrzeugtypen anstatt des ECE-Wertes der Verbrauch nach dem MVEG-Zyklus ermittelt. Die Verbrauchswerte nach dem MVEG-Zyklus liegen in der Regel über jenen nach dem ECE-Zyklus, woraus sich ein vergleichsweise höherer Steuersatz ergäbe. Um eine gleichmäßige Belastung mit NoVA zu erreichen, bestehen keine Bedenken, in jenen Fällen, in denen der Verbrauch bereits nach dem MVEG-Zyklus ermittelt wird, die NoVA nach der folgenden Formel zu berechnen:
- Benzin-Pkw:NoVA (in Prozent) = 1,82 x Verbrauch insgesamt gemäß MVEG-Zyklus (1/100 km) - 5,66
- Diesel-Pkw:NoVA (in Prozent) = 1,75 x Verbrauch insgesamt gemäß MVEG-Zyklus (1/100 km) - 3,61.
Der errechnete Steuersatz ist bis 0,49 abzurunden und ab 0,50 aufzurunden.
Beispiele:
- Benzinmotor
Treibstoffverbrauch insgesamt nach dem MVEG-Zyklus 8,4 1/100 km
NoVA-Berechnung nach der Umrechnungsformel: 1,82 x 8,4 - 5,66 = 9,63
Die NoVA beträgt daher aufgerundet 10 Prozent.
- Dieselmotor
Treibstoffverbrauch insgesamt nach dem MVEG-Zyklus 6,9 1/100 km
NoVA-Berechnung nach der Umrechnungsformel: 1,75 x 6,9 - 3,61 = 8,47
Die NoVA beträgt daher abgerundet 8 Prozent."
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 6 NoVAG 1991, Normverbrauchsabgabegesetz, BGBl. Nr. 695/1991 |
Schlagworte: | Normverbrauchsabgabe, NoVA, MVEG-Verbrauchszyklus |
Verweise: | NoVAR, NoVA-Richtlinien 2008 |