EAS 598
Errichtet eine österreichische Kapitalgesellschaft in der Schweiz eine Tochtergesellschaft und befindet sich die Geschäftsleitung dieser Tochtergesellschaft auf österreichischem Staatsgebiet, so unterliegt diese nach schweizerischem Recht errichtete und daher "ausländische" Gesellschaft der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht in Österreich. Gemäß Artikel 4 Abs. 5 i.V. mit Artikel 7 DBA-Schweiz wird die Geltendmachung dieser unbeschränkten Steuerpflicht durch das DBA-CH nur insoweit eingeschränkt, als Gewinne dieser ausländischen Tochtergesellschaft nachweisbar einer schweizerischen Betriebstätte zurechenbar sind. Keine schweizerische Betriebstätte wäre gegeben, wenn es sich bei der schweizerischen Tochtergesellschaft um eine bloße "Briefkastengesellschaft" handelt.
Nimmt die schweizerische Gesellschaft eine Gewinnausschüttung an die österreichische Muttergesellschaft vor, so kann - trotz inländischer unbeschränkter Steuerpflicht der ausschüttenden Gesellschaft - hiefür nicht die Beteiligungsertragsbefreiung gemäß § 10 Abs. 1 KStG in Anspruch genommen werden, weil diese nur für Gewinnausschüttungen "inländischer" Körperschaften vorgesehen ist. Die internationale Schachtelbefreiung des § 10 Abs. 2 KStG, die für Gewinnausschüttungen "ausländischer" Gesellschaften gilt, kommt grundsätzlich zur Anwendung, dies allerdings mit der Maßgabe, dass bei fehlender steuerlicher Vorbelastung der Gewinnausschüttung im Ausland und bei Zutreffen der übrigen Tatbestände der Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 (schädliche Passiveinkünfte der Tochtergesellschaft, Inländerbeteiligung an der Muttergesellschaft) diese Steuerbefreiung verloren gehen kann.
16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975 |
Schlagworte: | inländische Geschäftsleitung, Geschäftsleitung im Inland, steuerliche Zurechnung, Auslandsbetriebstätte, Briefkasteneigenschaft, Gewinnausschüttungen, Schachtelprivileg, Schachteldividende, Beteiligungserträge |
Verweise: | § 10 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988 |