EAS 597
Unterhält ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger in Österreich eine Zweitwohnung, so bewirkt diese, dass er der "unbeschränkten Steuerpflicht" in Österreich unterliegt, die jedoch nach den Bestimmungen des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-D) nur hinsichtlich bestimmter inländischer Einkünfte geltend gemacht werden kann; dazu zählen z.B. inländische Bankzinsen, nicht jedoch inländische Anleihezinsen.
Gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-D sind daher in einem solchen Fall inländische Anleihezinsen von der österreichischen Kapitalertragsteuer zu entlasten. Diese Entlastung kann bei Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 (bzw. dem alten Vordruck ZS-BRD) gemäß § 4 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum DBA-D unmittelbar von der österreichischen Bank vorgenommen werden. Macht die Bank von dieser bestehenden Möglichkeit keinen Gebrauch, müsste von dem deutschen Staatsbürger gemäß § 6 der genannten Verordnung die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer bei dem für die Steuerveranlagung der Bank zuständigen Finanzamt beantragt werden (Belege über den KESt-Abzug und eine Ansässigkeitsbescheinigung wären beizulegen).
Die auf die inländischen Einlagezinsen entfallende österreichische Kapitalertragsteuer, die nur in Österreich Endbesteuerungswirkung entfaltet, ist gemäß Artikel 15 Abs. 2 DBA-D auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen.
16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955 |
Schlagworte: | inländischer Zweitwohnsitz, Steuerentlastung, Kapitalerträge, Ansässigkeitsnachweis, Ansässigkeitsbestätigung, Kapitalertragsteuerabzug, Steuerrückerstattung, Anrechnung, Anrechnungsverpflichtung, Anrechnungssystem, Anrechnungsmethode |
Verweise: | Doppelbesteuerung - Entlastung von der Abzugsbesteuerung, BGBl. Nr. 426/1994 |