EAS 611
Hat ein deutscher Industriekonzern seine Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften in einer reinen Beteiligungsholding in der BRD zusammengefasst, die keine eigenen Arbeitskräfte beschäftigt, keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten besitzt und die an der Adresse einer Konzerngesellschaft firmiert, so steht dessen ungeachtet gemäß § 94a EStG Anrecht auf Vollentlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen an diese deutsche Holdinggesellschaft zu; die Entlastung ist, so wie dies bisher nach der Durchführungsverordnung zum DBA-Deutschland (AÖF Nr. 200/94) zu handhaben war, im Rückerstattungsverfahren herbeizuführen; nunmehr allerdings auf der Grundlage der Verordnung zu § 94a EStG (AÖF Nr. 46/1995).
12. April 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955 |
Schlagworte: | Gewinnausschüttung, Beteiligung, Kapitalerträge, Kapitalertragsteuer, Steuerentlastung, Steuerrückerstattung, Rückerstattung, Holdinggesellschaft |
Verweise: | § 94a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |