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Deutsche Zinserträge einer österreichischen Privatstiftung

BMFT 82/49/1-IV/4/9521.4.19951995

EAS 621

Erhält eine in Österreich errichtete Privatstiftung deutsche Zinsenerträge, so ginge die Steuerbefreiung gemäß § 5 Z 11 lit. c KStG 1988 für diese ausländischen Kapitalerträge nur dann verloren, wenn in Deutschland eine Steuerentlastung auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch genommen wird. Werden die Zinsenerträge aber bereits auf Grund des innerstaatlichen deutschen Steuerrechtes nicht der Zinsabschlagsteuer unterworfen (weil sie in Deutschland gemäß § 49 d EStG nicht zu den inländischen Einkünften der dort beschränkt steuerpflichtigen österreichischen Privatstiftung zählen), so berührt dies nicht die Steuerfreistellung auch in Österreich.

21. April 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955

Schlagworte:

Zinsen, Stiftung

Verweise:

§ 5 Z 11 lit. c KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
dEStG § 49

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