EAS 645
Gründet ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger gemeinsam mit einem ausländischen Partner eine Werbeagentur in Florida, an der er zu 49% beteiligt ist, und wird die Agentur in der einer österreichischen Personengesellschaft vergleichbaren Rechtsform einer Limited Liability Company betrieben, dann unterliegen die Gewinnanteile des österreichischen Partners der österreichischen Einkommensbesteuerung. Die den Gewinnanteil belastende US-Einkommensteuer (die beim Ansatz des Gewinnanteils in der österreichischen Steuererklärung gemäß § 20 EStG nicht gewinnkürzend berücksichtigt werden darf) ist gemäß Artikel XV DBA-USA auf die österreichische Einkommensteuer insoweit anrechenbar, als diese auf die US-Einkünfte entfällt.
Daran ändert sich auch nichts, wenn der österreichische Partner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in die USA verlegt und die österreichische Wohnung - als bloß gelegentlich benützten Zweitwohnsitz - beibehält.
30. Mai 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957 |
Schlagworte: | Beteiligung, vergleichbare inländische Gesellschaftsform, Anrechnung der ausländischen Steuer, Anrechnungsverfahren, Anrechnungssystem, Anrechnungsmethode, Wohnsitzwechsel, Wohnsitzverlegung, inländischer Zweitwohnsitz |
Verweise: | § 20 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |