EAS 731
Gastieren ausländische Theater in Österreich und wirken sie damit an inländischen Veranstaltungen im Sinn von § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG mit, dann sind die österreichischen Veranstalter verpflichtet, von den gezahlten Vergütungen einen 20%igen Einkommen(Körperschaft)steuerabzug vorzunehmen.
Allerdings ist zu beachten, dass die ausländischen Theaterunternehmen die Möglichkeit besitzen eine Herabsetzung ihrer Steuerleistung durch Beantragung eines Veranlagungsverfahrens herbeizuführen.
Erzielt daher beispielsweise ein ausländisches Theater für ein inländisches Gastspiel eine Vergütung von S 100.000,- so ist hievon ein Steuerabzug in Höhe von S 20.000,- vorzunehmen. Falls aber dieses Gastspiel lediglich einen Gewinn von S 14.000,- abwirft, so wird sich eine Antragsveranlagung gemäß § 102 Abs. 1 Z. 3 EStG empfehlen.
Ergibt sich diesfalls ein in Österreich steuerpflichtiges Einkommen von S 14.000,- würde im Fall einer Antragsveranlagung eine inländische Körperschaftsteuerbelastung von S 4.760,- (34%) anfallen, auf die die inländische Abzugssteuer von 20.000,- angerechnet werden würde, so dass die Abzugssteuer bei diesen Annahmen in Höhe von S 15.240,- rückerstattet würde.
Für die Einbringung eines Antrages auf Körperschaftsteuerveranlagung ist bei den ausländischen Körperschaften, die in Österreich nur einer auf bestimmte Inlandseinkünfte beschränkten Steuerpflicht unterliegen (beschränkt Steuerpflichtige) jenes österreichische Finanzamt zuständig, in dessen Bereich sich "die wertvollste Steuerquelle" (§ 58 der Bundesabgabenordnung) befindet. Es empfiehlt sich allerdings vor Einbringung eines Antrages auf Körperschaftsteuerveranlagung mit dem aus Sicht des Steuerpflichtigen zuständigen Amt ein Kontaktgespräch zu führen.
9. Oktober 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975 |
Schlagworte: | Gastspiel, Gastspiel eines ausländischen Theaters, Unterhaltungsdarbietung, Unterhaltungsdarbietungen, ausländisches Theater, Gastspielvergütung, künstlerische Tätigkeit, Künstlerbesteuerung, Abzugsbesteuerung, Veranlagung, Antragsveranlagung, Rückerstattung, Anrechnung |
Verweise: | § 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |