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Erbanfall eines Lebensversicherungsvertrages an in Deutschland lebenden Erben

BMFL 402/4/1-IV/4/951.8.19951995

EAS 681

 

Leben zwei österreichische Staatsbürger in eheähnlicher Gemeinschaft in Deutschland und haben sie demzufolge ihren "Wohnsitz" im Sinn der mit Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland, dann dürfen im Fall des Todes des Partners die an die Partnerin fallenden Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag in Österreich gemäß Art. 5 des auf dem Gebiet der Erbschaftsbesteuerung mit Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens nicht der Erbschaftsbesteuerung unterzogen werden. Desgleichen besteht gemäß Art. 13 Abs. 1 des auf einkommensteuerlichem Gebiet geltenden Doppelbesteuerungsabkommens Anspruch auf Entlastung von einer allfälligen österreichischen Einkommensbesteuerung (die allerdings bei beschränkter Steuerpflicht im inländischen Steuerrecht nicht vorgesehen ist).

Geht im Fall des Todes des Partners auch eine inländische Liegenschaft auf die Partnerin über, dann unterliegt dieser Vermögensübergang gemäß Art. 3 DBA (Erb)-Deutschland der ausschließlichen Erbschaftsbesteuerung in Österreich.

1. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 3 DBA D (Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Erbschaftsteuern), BGBl. Nr. 220/1955
Art. 5 DBA D (Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Erbschaftsteuern), BGBl. Nr. 220/1955

Schlagworte:

Erbschaftsbesteuerung, Ansässigkeit, Steuerentlastung, Liegenschaftsvermögen

Verweise:

Art. 13 Abs. 1 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955

Stichworte