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Kommunalsteuerpflicht für ausländische Luftfahrtunternehmen

BMFH 2439/3/1-IV/4/9528.8.19951995

EAS 704

 

Ausländische Luftfahrtunternehmen, denen in der Vergangenheit auf der Grundlage von § 48 BAO eine Befreiung von der Lohnsummensteuer eingeräumt worden ist, unterliegen der Kommunalsteuer. Denn § 48 BAO-Bescheide, mit denen eine Befreiung von der Gewerbesteuer (einschließlich Lohnsummensteuer) zuerkannt wurde, entfalten für die Kommunalsteuer keine Wirkung (Pkt. 15.5.2 des Kommunalsteuerdurchführungserlasses AÖF Nr. 298/1994).

28. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

Schlagworte:

§ 48 BAO, Steuerbefreiung

Verweise:

AÖF Nr. 298/1994

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