EAS 726
Hat eine US-Staatsbürgerin zwecks besserer Pflege im September 1992 ihren US-Wohnsitz aufgegeben und in Österreich ihren ausschließlichen Wohnsitz begründet und verstirbt diese US-Staatsbürgerin 8 Monate danach in Österreich, so ist hinsichtlich der Erbschaftsbesteuerung des aus US-Wertpapiervermögen bestehenden Nachlassvermögens, das auf zwei US-Freundinnen sowie eine katholische Organisation in den USA übergeht, die Besonderheit des Artikels 4 Z 3 DBA-USA (Erb) von Bedeutung: nach dieser Bestimmung bleiben US-Staatsbürger in den USA "wohnhaft" (im Sinn des DBA), wenn sie innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren vor ihrem Tod nicht länger als 5 Jahre in Österreich wohnhaft gewesen sind. In dem vorher beschriebenen Fall bleiben daher die USA der Wohnsitzstaat im Sinn des Abkommens, sodass Österreich gemäß Art. 7 des Abkommens alle Besteuerungsrechte an Nachlassvermögen der genannten Art verliert.
Siehe auch die um inländische Erben erweiterte Fassung in EAS 734.
26. September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 4 Abs. 3 DBA USA (Erb, Sch), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Nachlaß-, Erbschafts- u. Schenkungssteuern), BGBl. Nr. 269/1983 |
Schlagworte: | inländischer Wohnsitz, Wohnsitzaufgabe, Wohnsitzverlegung, Erbschaftsbesteuerung |
Verweise: |