EAS 742
"Dividend stripping" und "Bond stripping" sind Techniken, von denen international bekannt ist, dass sie für Steuerumgehungszwecke eingesetzt werden. Die Umgehung wird im allgemeinen dadurch bewirkt, dass durch verschiedenste Transaktionen eine Zahlung der Wertpapiererträge an andere Personen als den wirtschaftlich Nutzungsberechtigten konstruiert wird, um auf diese Weise für den Wertpapierertrag DBA-Vorteile eines bestimmten Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch nehmen zu können ("Treaty Shopping") oder andere Steuervorteile zu erlangen; Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit derartigen Transaktionen auftreten, könnten im ministeriellen EAS-Verfahren nur dann behandelt werden, wenn einerseits die Gegebenheiten einer bestimmten Transaktion, für die die Auskunft benötigt wird, ziffernmäßig (wenn auch beispielhaft) dargestellt und - wegen der allgemeinen Missbrauchsverdachtssituation - die wirtschaftliche Seriosität erläutert wird. Es ist jedenfalls nicht möglich, allgemein zu bestätigen, dass bei Verkauf eines Wertpapierstammrechtes unter Zurückbehaltung eines oder mehrerer Zinskupons nicht der Veräußerer, sondern der Erwerber als das steuerlich maßgebliche Zurechnungssubjekt hinsichtlich der aus dem anderen Vertragsstaat stammenden Zinsen angesehen werden kann.
31. Oktober 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
---|---|
Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | OECD-MA, OECD-Musterabkommen |
Schlagworte: | Steuerumgehung, Missbrauch, Missbrauchsverdacht, steuerliche Zurechnung |