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Versicherungssteuerbefreiung für UNO-Beamte

BMFI 462/2/1-IV/4/943.3.19941994

EAS 403

Beamte ausländischer Staatsangehörigkeit der IAEO und der UNIDO sowie anderer Ämter der Vereinten Nationen in Österreich haben Anspruch auf Freistellung von der österreichischen Versicherungssteuer, wenn ihnen Diplomatenrang zusteht und sie daher Inhaber einer roten Legitimationskarte des Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten sind. Beamte ausländischer Staatsangehörigkeit, die dem Kreis des Verwaltungs- und technischen Personals diplomatischer Missionen vergleichbar sind und die daher Inhaber der blauen Legitimationskarte sind, steht nur Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer zu.

3. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

VersStG, Versicherungssteuergesetz 1953, BGBl. Nr. 133/1953

Schlagworte:

Steuerfreistellung, Steuerbefreiung, diplomatische Vertretungsbehörde

Stichworte