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Schweizerische Theaterproduktion für inländische Veranstalter

BMFP 261/3/1-IV/4/9420.6.19941994

EAS 459

Schließt ein österreichischer Veranstalter mit einem schweizerischen Unternehmen (Produzent) eine Vereinbarung ab, nach der der schweizerische Produzent mit einem von ihm unter Vertrag genommenen Ensemble die Inszenierung einer Theateraufführung erarbeitet, die sodann in Österreich dargeboten wird, dann unterliegen die hiefür dem schweizerischen Produzenten (als Mitwirkendem an der österreichischen Veranstaltung) gezahlten Vergütungen nach innerstaatlichem Recht der Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG Artikel 17 des DBA-Schweiz enthält eine Klausel, die ihrem Inhalt nach mit Artikel 17 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens ("Künstlerdurchgriffsbestimmung") vergleichbar ist. Das OECD-Fiskalkomitee vertritt die Auffassung (vgl. Z. 11 lit. b letzter Satz des OECD-Kommentars 1992 zu Absatz 2 von Artikel 17), dass auf Grund der "Künstlerdurchgriffsbestimmung" nicht nur die an die Künstler weiterfließenden Einkünfte, sondern auch die Gewinnelemente des ausländischen Produzenten der Besteuerung im Staat der Gastspiele besteuert werden können.

Solange sich daher auf Grund eines internationalen Verständigungsverfahrens keine anderen Interpretationserfordernisse ergeben, muss der zitierten Bestimmung des DBA-Schweiz in der angesprochenen Frage die Wirkung der OECD-Künstlerklausel (Art. 17 Abs. 2 OECD-Muster) beigemessen werden.

20. Juni 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 17 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975

Schlagworte:

Verständigungsverfahren, Unterhaltungsdarbietung, Unterhaltungsdarbietungen, Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietung, Mitwirkung an Unterhaltungsdarbietungen, Künstlerbesteuerung, künstlerische Tätigkeit, Gastspiel, Gastspielvergütung, Gastspiel eines ausländischen Theaters, Steuerabzug, Abzugssteuer, Durchgriffsbesteuerung, ausländisches Theater

Verweise:

§ 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Art. 17 OECD-MA, OECD-Musterabkommen

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