EAS 457
Der Umstand, dass Gewinnausschüttungen ausländischer Tochtergesellschaften an ihre österreichischen Muttergesellschaften auf der Grundlage des § 10 KStG von der Besteuerung befreit sind, hat im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung nicht zur Folge, dass hiedurch allfälligen nachgewiesenen Minderungen des Beteiligungswertes im Jahr des Wertverlustes die steuerliche Abzugsfähigkeit versagt wird (kein Anwendungsfall des § 12 Abs. 2 KStG). Eine solche Rechtsfolge tritt auf Grund der Steuerreform 1994 lediglich für ausschüttungsbedingte Wertverluste ein.
Diese sich aus dem innerstaatlichen Recht ergebende Rechtsfolge der steuerlichen Berücksichtigungsfähigkeit von (echten) Werteinbußen an der internationalen Schachtelbeteiligung geht nicht dadurch verloren, dass durch ein Doppelbesteuerungsabkommen zu der innerstaatlichen Steuerbefreiungsverpflichtung für internationale Schachteldividenden eine gleichartige Verpflichtung auf der Ebene des Abkommensrechtes hinzutritt.
21. Juli 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 10 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988 |
Schlagworte: | Gewinnausschüttung, internationale Schachtelbefreiung, internationale Schachtelbeteiligung, Schachteldividende, Schachtelprivileg |