EAS 450
Betreibt eine deutsche Kapitalanlagegesellschaft einen offenen deutschen Immobilienfonds und erwirbt diese Kapitalgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Verwertung inländische Grundstücke, so bedarf die Frage, wem die inländischen Erträgnisse steuerlich zuzurechnen sind (der deutschen Kapitalanlagegesellschaft oder den Anlegern) einer in Deutschland und in Österreich aufeinander abgestimmten Beurteilung. Das Bundesministerium für Finanzen wäre bereit, in dieser Frage ein Verständigungsverfahren mit Deutschland einzuleiten, falls dies von Ihnen gewünscht wird.
10. Juni 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955 |
Schlagworte: | Immobilienfonds, Zurechnung, steuerliche Zurechnung, Zurechnung von Einkünften, Immobilienerträgnisse, Immobilieneinkünfte |