EAS 474
Unterhält eine niederländische Kapitalgesellschaft in Österreich eine Vertriebs-Tochtergesellschaft, so wird für diese niederländische Muttergesellschaft im Allgemeinen hiedurch nicht gleichzeitig auch eine Betriebstätte im Sinn des DBA-Niederlande in Österreich begründet.
Daran ändert sich auch nichts, wenn die von der Tochtergesellschaft verkauften Waren unmittelbar von der holländischen Muttergesellschaft verpackt und an die Kunden der österreichischen Tochtergesellschaft versandt werden, wenn also der Vertrieb im Wege von Reihengeschäften abgewickelt wird.
Desgleichen ist im gegebenen Zusammenhang (dh. für die Frage des Vorliegens einer österreichischen Betriebstätte der niederländischen Muttergesellschaft) irrelevant, dass die sonst üblicherweise mit dem Aufgabenbereich einer Vertriebsgesellschaft verbundene Rechnungsausstellung und Überwachung des Zahlungseinganges durch die niederländische Muttergesellschaft besorgt wird. Die niederländische Muttergesellschaft erbringt hiedurch eine Dienstleistung an das verbundene österreichische Vertriebsunternehmen.
7. Juli 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
---|---|
Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971 |
Schlagworte: | Vertriebsfunktion, Vertriebsaktivitäten, verbundene Unternehmen, Inlandsbetriebstätte, Funktion |