EAS 549
Sind in Österreich ansässige Investoren an einer US-Aktiengesellschaft beteiligt, die sich mit der Errichtung und dem Betrieb von Einkaufszentren befasst und die als (im wesentlichen steuerfreier) "Real Estate Investmenttrust" (REIT) konstituiert ist, so richtet sich die steuerliche Behandlung der von dieser Gesellschaft ausgeschütteten Dividende nach österreichischem Recht. Danach ist jede Form einer Gewinnausschüttung, auch wenn sie nicht aus dem laufenden Gewinn, sondern zB aus Rücklagen finanziert wird, Teil des steuerpflichtigen Einkommens des Aktionärs. Allfälligen Sonderbestimmungen des amerikanischen Rechtes, wonach für substanzwirksame Gewinnausschüttungen keine Steuerpflicht eintritt, können im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung keine Wirkung entfalten.
19. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957 |
Schlagworte: | Beteiligung, Beteiligungserträge, Gewinnausschüttung, Dividendenausschüttung, Kapitalerträge |
Verweise: | EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |