EAS 546
Wird von russischen und rumänischen Investorengruppen in Österreich eine Holdinggesellschaft errichtet, an der in untergeordnetem Ausmaß auch in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Personen beteiligt sind, und besteht die Funktion dieser Holdinggesellschaft in der Verwaltung einer 100-prozentigen Beteiligung an einer zypriotischen Gesellschaft, die ihrerseits internationale Handelsgeschäfte abwickelt und daraus ihre Gewinne erzielt, so fallen die aus Zypern an die österreichische Holdinggesellschaft fließenden Gewinnausschüttungen nicht unter die zum Methodenwechsel Anlass gebenden Einschränkungen des internationalen Schachtelprivilegs des § 10 Abs. 3 KStG. Der Umstand, dass die Gewinne der zypriotischen Gesellschaft in Zypern nicht besteuert werden, wäre in diesem Fall für sich allein betrachtet unschädlich.
Sollte sich indessen erweisen, dass zB die Geschäftstätigkeit der zypriotischen Gesellschaft von Österreich aus geleitet wird (zB durch die österreichischen Minderheitsgesellschafter der österreichischen Holding-Gesellschaft), dann läge der Ort der Geschäftsleitung der zypriotischen Gesellschaft in Österreich und es träte damit unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht der zypriotischen Gesellschaft in Österreich ein, deren Geltendmachung auch durch das DBA-Zypern nicht beeinträchtigt würde (Art. 4 Abs. 3 DBA-Zypern); eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Fall wäre auch dann nötig, wenn zwar keine Geschäftsleitung der zypriotischen Gesellschaft in Österreich besteht, wenn hier aber eine andere für die internationale Handelstätigkeit wichtige geschäftliche Einrichtung unterhalten wird oder wenn österreichische Unternehmen derart in die internationalen Geschäfte integriert werden, dass ihnen die Funktion eines ständigen Vertreters für die zypriotische Gesellschaft zukommt.
16. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 4 Abs. 3 DBA CY (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Zypern (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 709/1990 |
Schlagworte: | Beteiligung, Beteiligungserträge, Gewinnausschüttung, Schachtelprivileg, Schachtelbeteiligung, Schachteldividende, internationale Schachtelbefreiung, internationale Schachtelbeteiligung, Geschäftsleitung im Inland, Funktionsanalyse, ständiger Vertreter |
Verweise: | § 10 Abs. 3 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988 |