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Bankguthaben einer inländischen Landwirtschaft

BMFT 82/34/1-IV/4/924.1.19931993

EAS 224

 

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe fallen hinsichtlich ihrer Einkommensbesteuerung unter Artikel 3 DBA-Deutschland (Steuerzuteilungsregel für unbewegliches Vermögen). Einkünfte aus einer in Österreich gelegenen Landwirtschaft einer in Deutschland ansässigen Person unterliegen daher in Österreich der Einkommensbesteuerung.

Hinsichtlich der Vermögensbesteuerung gilt dieses Belegenheitsprinzip allerdings nur eingeschränkt für die in der Vermögensart "Landwirtschaftliches Vermögen" (im Einheitswertbescheid) erfassbaren Aktivposten. Vom Einheitswert gem. § 30 Abs. 2 BewG nicht erfasste Zahlungsmittel, Geldforderungen und Wertpapiere des landwirtschaftlichen Gutes sind daher in Österreich von der Besteuerung freizustellen; und zwar auch dann, wenn deren steuerliche Erfassbarkeit infolge eines österreichischen Zweitwohnsitzes möglich wäre (siehe auch VwGH 27.6.1991, 90/13/0156,0157).

4. Jänner 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 3 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955

Schlagworte:

Wertpapier, Wertpapiervermögen, Freistellung, Steuerfreistellung, inländischer Zweitwohnsitz

Verweise:

§ 30 BewG 1955, Bewertungsgesetz 1955, BGBl. Nr. 148/1955
VwGH 27.06.1991, 90/13/0156

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