EAS 288
Erbt ein Inländer von einem in Deutschland wohnhaft gewesenen Erblasser deutsches und amerikanisches Liegenschaftsvermögen, so sind diese Erwerbsvorgänge gemäß dem DBA (Erb)-Deutschland, BGBl. Nr. 220/1955, von der österreichischen Erbschaftsbesteuerung freizustellen. Dies gründet sich hinsichtlich des deutschen Liegenschaftsbesitzes auf Artikel 3 des Abkommens und hinsichtlich des amerikanischen Liegenschaftsbesitzes auf Artikel 5 des Abkommens. Der Umstand, dass das DBA (Erb)-USA, BGBl. Nr. 269/1983, mangels Ansässigkeit des Erblassers in einem der beiden Vertragstaaten nicht Anwendung findet, erweist sich demnach als bedeutungslos.
27. Juli 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 3 DBA D (Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Erbschaftsteuern), BGBl. Nr. 220/1955 |
Schlagworte: | Freistellung, Steuerfreistellung, Erbschaftsbesteuerung |
Verweise: | DBA USA (Erb, Sch), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Nachlaß-, Erbschafts- u. Schenkungssteuern), BGBl. Nr. 269/1983 |