EAS 284
Wird ein Dienstnehmer einer US-Gesellschaft im Rahmen seines Dienstverhältnisses vorübergehend für die Zeit vom 1. November 1993 bis Ende Mai 1994 nach Österreich entsandt, so tritt er hiedurch wegen Überschreitung der 6 Monatsfrist des § 26 Abs. 2 BAO in die inländische unbeschränkte Steuerpflicht ein. Dies führt gemäß Artikel XV des DBA-USA dazu, dass die Besteuerung in Österreich so vorzunehmen ist, als ob das DBA nicht in Kraft getreten wäre; damit ist die sich sonst aus der 183-Tage-Klausel des Artikels X sowohl für 1993 als auch für 1994 ergebende Steuerfreistellungsverpflichtung unwirksam. Die in Österreich erhobene Steuer ist gemäß Artikel XV DBA-USA in den USA anrechenbar.
14. Juli 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 15 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957 |
Schlagworte: | Arbeitnehmerentsendung, Dienstverhältnis, 6-Monats-Frist, 183-Tage-Frist, Freistellung, Steuerfreistellung, Anrechnung, Anrechnungsmethode |
Verweise: | § 26 Abs. 2 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 |