EAS 281
Werden von einer inländischen GesmbH, die ein Spracheninstitut betreibt, in Großbritannien ansässige Lehrer durch Werkvertrag für eine Unterrichtsdauer von 1 bis 2 Jahren engagiert, so steht den britischen Lehrkräften nach Maßgabe des Art. 21 DBA-Großbritannien ein Anrecht auf Entlastung von der österreichischen Einkommensbesteuerung zu. Die "Gastlehrerbestimmung" des Art. 21 DBA-Großbritannien gilt sonach nicht nur für dienstvertraglich verpflichtete Lehrer.
Bezüglich der Durchführung der abkommensgemäßen Entlastung von der inländischen Abzugsbesteuerung gem. § 99 EStG wird auf AÖF Nr. 31/1986 idF 364/1988, hingewiesen.
12. Juli 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 21 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970 |
Schlagworte: | Steuerentlastung, Dienstvertrag, Gastlehrer, Abzugssteuer, Steuerabzug |
Verweise: | § 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |