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Konzerninterne Zinsen an niederländische Schwestergesellschaft

BMFP 2297/1/1-IV/4/9325.8.19931993

EAS 298

 

Wird von einer niederländischen Kapitalgesellschaft ein Kredit an eine zum Konzernverbund gehörende österreichische Schwestergesellschaft vergeben, so unterliegen die hiefür in die Niederlande fließenden Zinsen weder nach inländischem Recht noch nach Art. 11 des zwischen den Niederlanden und Österreich bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens einer österreichischen Quellenbesteuerung.

Die gewählte Gestaltung muss allerdings den Grundsätzen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise und dem darin fußenden Fremdverhaltensgrundsatz entsprechen. Eine Durchleuchtung des Falles in dieser Hinsicht könnte beispielsweise dann erforderlich werden, wenn die Kreditvergabe nach Österreich aus österreichischen Quellen refinanziert wird.

25. August 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 11 DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971

Schlagworte:

Quellensteuer, wirtschaftliche Betrachtungsweise, Fremdüblichkeit, Fremdverhaltenskonformität

Stichworte