EAS 298
Wird von einer niederländischen Kapitalgesellschaft ein Kredit an eine zum Konzernverbund gehörende österreichische Schwestergesellschaft vergeben, so unterliegen die hiefür in die Niederlande fließenden Zinsen weder nach inländischem Recht noch nach Art. 11 des zwischen den Niederlanden und Österreich bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens einer österreichischen Quellenbesteuerung.
Die gewählte Gestaltung muss allerdings den Grundsätzen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise und dem darin fußenden Fremdverhaltensgrundsatz entsprechen. Eine Durchleuchtung des Falles in dieser Hinsicht könnte beispielsweise dann erforderlich werden, wenn die Kreditvergabe nach Österreich aus österreichischen Quellen refinanziert wird.
25. August 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 11 DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971 |
Schlagworte: | Quellensteuer, wirtschaftliche Betrachtungsweise, Fremdüblichkeit, Fremdverhaltenskonformität |